Ein wichtiger Schritt für digitale Zugänglichkeit
Was ist das
Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz (BFSG)?
Was ist das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, richtet sich vor allem an Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten – wie etwa E-Commerce-Anbieter, Banken oder Telekommunikationsdienste. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Barrieren abzubauen und allen Menschen, unabhängig von ihren Einschränkungen, den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Auch wenn Arztpraxen nicht explizit unter das BFSG fallen, trägt die barrierefreie Gestaltung Ihrer Praxiswebsite zu einer inklusiven Gesellschaft bei und verbessert den Zugang zu wichtigen medizinischen Informationen. Dies ist besonders für Patienten mit Einschränkungen entscheidend und schafft Vertrauen in Ihre Praxis.
Wichtige Eckpunkte des BFSG:
- Das Gesetz betrifft Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten.
- Es fördert die digitale Barrierefreiheit und richtet sich nach den WCAG 2.1-Richtlinien.
- Auch Arztpraxen profitieren von einer barrierefreien Website, indem sie den Zugang für alle Patienten erleichtern und eine moderne, patientenfreundliche digitale Präsenz schaffen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, darunter E-Commerce, Banken und Telekommunikation. Auch wenn Arztpraxen nicht direkt unter die Regelung fallen, ist Barrierefreiheit dennoch ein wichtiger Faktor für den Zugang zu medizinischen Informationen. Besonders für Patienten mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen kann eine barrierefreie Website den Unterschied machen, wenn es um einfache Navigation und Zugänglichkeit geht.
Warum Barrierefreiheit für Ihre Praxis relevant ist:
- Praxiswebsites und Informationen:
Machen Sie wichtige Inhalte für alle Patienten leicht zugänglich, unabhängig von ihren Einschränkungen. - Terminvereinbarungssysteme:
Bieten Sie eine einfache und barrierefreie Möglichkeit, Termine online zu buchen. - Zugang zu Leistungen und Angeboten:
Stellen Sie sicher, dass auch Patienten mit Einschränkungen die Möglichkeit haben, sich mühelos über Ihre Leistungen zu informieren, Termine zu vereinbaren und Ihre Angebote auf der Praxiswebsite zu nutzen.
Die wichtigsten Anforderungen des BFSG
Das BFSG fordert die Einhaltung bestimmter Richtlinien, um sicherzustellen, dass digitale Angebote für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Dabei orientiert sich das Gesetz an den bereits bestehenden WCAG 2.1-Richtlinien, die spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit im Web festlegen. Diese Richtlinien lassen sich in vier Hauptbereiche gliedern: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Wahrnehmbarkeit:
Inhalte müssen gut erkennbar und verständlich sein, etwa durch ausreichende Kontraste und Alternativtexte. - Bedienbarkeit:
Die Website muss einfach navigierbar und vollständig per Tastatur bedienbar sein. - Verständlichkeit:
Texte und Funktionen sollen klar und verständlich gestaltet sein, auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. - Robustheit:
Websites müssen auf allen Geräten und mit verschiedenen Technologien zuverlässig funktionieren.
Für eine inklusive Gesellschaft –
Barrierefreiheit als Chance
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat ein klares Ziel: den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu gewährleisten und so eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Auch wenn das Gesetz aktuell nicht explizit für Arztpraxen gilt, ist es absehbar, dass Barrierefreiheit im Gesundheitswesen in Zukunft eine zentrale Rolle spielen wird. Ärzte und Praxen, die bereits jetzt handeln, nehmen eine Vorreiterrolle ein und zeigen, dass sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern sich aktiv für den Abbau digitaler Barrieren einsetzen.
Warum schon jetzt handeln?
- Verantwortung übernehmen:
Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein wesentlicher Beitrag
zu einer gerechten und zugänglichen Gesellschaft. - Vorreiterrolle im Gesundheitswesen:
Arztpraxen, die frühzeitig Barrierefreiheit umsetzen, setzen ein starkes Zeichen für
Inklusion und Chancengleichheit. - Zukunftssicherheit:
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Barrierefreiheit im Gesundheitswesen zur Pflicht wird.
Wer jetzt handelt, ist optimal vorbereitet.
Navigation
Fördermöglichkeiten nutzen
Informieren Sie sich über aktuelle Fördermittel zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Praxiswebsite. Bitte beachten Sie, dass Förderungen zeitlich begrenzt sind.
Unsere Unterstützung für Ihre barrierefreie Praxiswebsite
Um sicherzustellen, dass Ihre Praxiswebsite den Anforderungen des BFSG entspricht, bieten wir umfassende Lösungen an. Unsere Agentur unterstützt Sie bei der Analyse und Optimierung Ihrer Website, damit Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen und allen Patienten eine optimale digitale Erfahrung bieten.
- Vollständige Website-Analyse
- Beratung zur barrierefreien Optimierung Ihrer Praxiswebsite
- Technische Umsetzung der notwendigen Anpassungen
- Laufende Betreuung und Updates, um sicherzustellen, dass Ihre Website langfristig konform bleibt